Schulgesetz und Schultypen
Wichtiges aus dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen
Das sächsische Schulgesetz schreibt fest, dass alle jungen Menschen in Sachsen ein Recht auf Erziehung und Bildung haben. Es ist egal, woher die Kinder kommen oder wieviel Geld die Eltern haben.
- Die schulische Bildung soll zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft beitragen.
- Jede Schule plant und gestaltet den Unterricht auf der Grundlage der Lehrpläne in Eigenverantwortung.
- In allen Klassen sollen nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Schulpflicht
Schulpflicht bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen, die in Sachsen leben, zur Schule gehen müssen. Je nach Alter lernen die Kinder in Grundschule, Oberschule, Gymnasium oder Berufsschule.
Die Schulpflicht von Grundschule bis Oberschule/Gymnasium dauert neun Jahre. Die Schulpflicht für die Berufsschule dauert drei Jahre.
Die Eltern müssen dafür zu sorgen, dass das Kind zur Schule geht. Die Eltern kümmern sich um alle Materialien, die das Kind benötigt. Dazu gehörten Schreibmaterial, Sportsachen, Badebekleidung etc. Die Eltern müssen dem Kind saubere Kleidung, ausreichend Essen und Getränke (keine Glasflaschen) mitgeben.
Schultypen
Grundschule
Die Grundschule (Klassenstufen 1 – 4) legt die Grundlagen für die folgenden Schultypen. Im Vordergrund steht das Lernen mit spielerischen und kreativen Methoden. Die Kinder sollen selbstständig lernen können.
Oberschule
Die Oberschule (Klassenstufen 5 – 10) schafft Voraussetzungen für eine Berufsausbildung. In der Oberschule können zwei unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Ab Klassenstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler je nach Leistung unterteilt. Entweder sie gehen in eine Klasse, die den „Hauptschulabschluss“ oder den „Realschulabschluss“ erreichen wird.
Nach der 9. Klasse wird der „Hauptschulabschluss“ erreicht. Nach der 10. Klasse kann der „Realschlussabschluss“ erreicht werden. Welchen Abschluss man erreicht, hängt davon ab, wie gut die Zensuren sind und welche Prüfungen man ablegt.
Gymnasium
Das Gymnasium (Klassenstufen 5 – 12) vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung. Ziel ist die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium (Abitur/Allgemeine Hochschulreife). Im Gymnasium wird der Unterricht oft in Kursen organisiert.
Hinweis zum Schulwechsel (Bildungsempfehlung):
Nach der Grundschule geht das Kind entweder in die Oberschule oder ins Gymnasium. Die Grundschule gibt jedem Kind eine Bildungsempfehlung. Die Empfehlung hängt von der Leistung des Kindes ab. Auf Antrag bekommen die Kinder auch nach der Klasse 5, 6 oder 10 eine solche Empfehlung. Dann kann neu entschieden werden, ob das Kind von der Oberschule auf ein Gymnasium wechseln kann.
Berufsschule
Wenn die Jugendlichen nach dem Schulabschluss wissen, welchen Beruf sie erlernen wollen, bewerben sie sich für eine Berufsausbildung. Die Berufsausbildung findet meistens abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die Berufsschule können Jugendliche mit einem Schulabschluss von der Hauptschule, der Oberschule oder dem Gymnasium besuchen. Welcher Schulabschluss vorausgesetzt wird, hängt von der Art des gewählten Berufes ab.
Geht das Kind nicht in das Gymnasium, ist es verpflichtet bis zum 18. Lebensjahr die Berufsschule zu besuchen (Berufsschulpflicht). In der Berufsschule werden die Auszubildenden (Schülerinnen und Schüler) speziell berufsbezogen ausgebildet.
Dauer der Berufsausbildung: ca. 3 Jahre